Statuten

Der Zweckartikel unserer Statuten lautet:
 
«1. Die Genossenschaft setzt sich ein für gemeinschaftliches, vielfältiges, lebendiges und sicheres Wohnen und Arbeiten. Sie verfolgt diesen Zweck in gemeinsamer Selbsthilfe insbesondere durch den Erwerb der Liegenschaft «Stürlerhaus» an der Altenbergstrasse 60 und 60b in Bern und durch
deren Vermietung an die Mitglieder.
 
2. Die Genossenschafter und Genossenschafterinnen unterstützen und helfen sich gegenseitig bei Krankheiten und speziellen Bedürfnissen im Älterwerden.
Die Genossenschaft bietet Gewähr für die Geborgenheit in der Gemeinschaft.
 
3. In der Genossenschaft sollen gemeinsame kulturelle, soziale, politische und gewerbliche Aktivitäten möglich sein.»
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Statuten Genossenschaft Andere Wohnform.
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