Für den Erwerb der Liegenschaft haben wir uns als Genossenschaft konstituiert. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist Voraussetzung für die Miete einer Wohnung. Den Erwerb der
Liegenschaft haben wir finanziert:
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zu 20 % mit Genossenschaftskapital, welches die Mitglieder zu gleichen Teilen eingebracht haben
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zu 17 % mit unverzinslichen Pflichtdarlehen der Mitglieder
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zu 23 %mit freiwilligen Darlehen der Mitglieder, welche zum gleichen Satz wie die Hypothek verzinst werden.
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zu 40% durch Aufnahme von Hypotheken.
So stehen Fremdmittel und Eigenmittel in einem ausgewogenen Verhältnis und wir erhalten von der Bank günstige Konditionen. Wir führen eine Geschäftsbuchhaltung mit Budget und Rechnung, die
jährlich von der Mitgliederversammlung genehmigt wird. Wir legen Wert auf eine ausreichende Amortisation der Hypotheken, damit bei notwendig werdenden grösseren Unterhaltsarbeiten an der
Liegenschaft genügend Spielraum für einen Bankkredit vorhanden ist.
Verträge
Alle BewohnerInnen sind gleichzeitig GenossenschafterInnen und haben mit der Genossenschaft einen Mietvertrag für ihre Wohnung abgeschlossen. Ferner haben sie der
Genossenschaft ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der allgemeinen Räume gegeben, welches in einem Darlehensvertrag geregelt wurde.
Ausserdem existieren zwischen der Genossenschaft und einigen Mitgliedern verzinsliche freiwillige Darlehensverträge. Deren Höhe ist aber gegen oben begrenzt, damit das
Gleichgewicht unter den GenossenschafterInnen nicht gefährdet wird.