Der Genossenschaftsgedanke entspricht unserer Grundhaltung. Er ist eng mit ökologischen und sozialen Anliegen verknüpft. Die juristische Form der Genossenschaft
heisst für uns, eine Gemeinschaft in Selbsthilfe und Selbstverantwortung zu leben.
Jede Person hat die gleichen Rechte und Pflichten. Das Haus gehört der Genossenschaft. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind Mieterinnen und Mieter.
Damit kann das Fortbestehen unserer Idee am besten gesichert werden. Diese juristische Form der Genossenschaft haben wir gewählt, weil sie das
Gemeinschaftliche in den Vordergrund stellt und nicht das Eigentum. Bei personellem Wechsel bestimmen alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter die geeignete Nachfolge. Damit bleibt die
Philosophie der Wohnform im Alter erhalten. Verkauf und Vererbung von Wohnraum ist nicht möglich.